[155] Affidat (v. mittellatein., affidare, beschwören) 1) Belehnter, Lehnsmann; 2) Schutzverwandter. Daher: Affidation, gegenseitiger Vertrag, Miethcontract. Affidavit (engl., spr. Ässidäwwit,) 1) eidliche Versicherung vor Gericht; auch 2) ein vor Gericht eidlich beglaubigter Schein über etwas; bes. 3) die eidliche Versicherung eines Schiffsherrn, daß er außer den in den Schiffspapieren angegebenen Gegenständen nichts an Bord führe.