[173]Aftersiedeln, mit Jemand in einem abgetheilten Stücke eines Lehns sitzen; daher Astersiedlein, nach fränkischem u. hessischem Lehnrechte, einer von den kleinen Theilen, in welche Jemand (Aftersiedler) sein Lehen theilt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 173.