[265] Albernheit (lat. Fatuitas), Geisteskrankheit, welche sich durch geringe Fassungskraft, Gedächtniß od. Urtheil kundgibt. Die A. istein geringer Grad von Blödsinn, zwischen welchem u. der A. man noch die Stumpfheit annimmt. Die A. gilt zumeist nur als mildernder Umstand vor Gericht u. hebt die Zurechnungsfähigkeit nicht auf. Im gewöhnlichen Leben nennt man die A. Dummheit od. Einfalt; sie findet sich zuweilen bei körperlich Gesunden in Folge mangelhafter Erziehung, ist aber oft auch Folge einer Gehirnkrankheit (z.B. Wasserkopf).