[282] Alderman (spr. Ahldermänn, vom angelsächsischen Ealdormen), 1) in England unter den Angelsachsen der Vorsitzende der Grafschaftsgerichte neben dem Bischof so wie in Kriegs- u. Friedenszeiten der oberste Beamte der Grafschaft; er ward vom König gewählt, doch blieb das Amt meist in der Familie; nach der normannischen Eroberung traten die Jarls an ihre Stelle; 2) jetzt in England die gewählten Vertreter einer Stadtgemeinde, die in London den Lord Mayor aus ihrer Mitte wählen.