[320] Alienation (v. lat.), 1) Veräußerung; bes. 2) (ital. Alienamento), Verkauf vor dem Ausbruch eines Concurses; ist gesetzlich verboten (Alienationsverbot), s. u. Concurs; 3) (A. mentis, Entfremdung des Verstandes), Geistesverwirrung. In Deutschland selten, in Frankreich gewöhnlich zur Bezeichnung von Geisteskrankheit überhaupt gebraucht.