[339]Allseitigkeit,1) die Richtung nach allen Seiten hin; bes. 2) wenn alle körperliche u. geistige [339]Kräfte gleichmäßig entwickelt u. ausgebildet werden. Vgl. Ein- u. Vielseitigkeit.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 339-340.