[393]Ambitĭo (lat.), 1) das Umhergehen; bes. 2) (röm. Ant.), das gewöhnliche Umhergehen der sich um ein Amt bewerbenden Candidaten bei den Bürgern, um sich deren Stimmen zu erwerben. Vgl. Ambitus 1).
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 393.