[460] Anbrennen, von der Speise, bes. von Suppen, Milch, Brei, wenn dieselbe wegen zu wenigen Zusatzes der Flüssigkeit od. Mangels an Umrühren u. Umwenden sich an den Boden des Kochgefäßes anlegt, wodurch dieselbe brenzlich wird.
Adelung-1793: Anbrennen