[510]Anhängig (Rechtsw.), was vor Gericht gebracht, aber noch. nicht entschieden ist; daher Anhängiger Schirm, Schutz, welcher nur auf gewisse Zeit ertheilt wird; Gegensatz: Erbschutz.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 510.