[541] Anschaulich, 1) was sich zur Anschauung bringen läßt; 2) die Eigenschaft, wodurch sich ein Gegenstand klar u. deutlich darstellt; bes. 3) in der Kunst, wo die Form des Ganzen wie die einzelnen Theile anschaulich sein müssen; dies geschieht z.B. in der Redekunst durch Bilder, Gleichnisse, Figuren etc. Daher Anschaulichkeit, 1) die Fähigkeit eines denkbaren Gegenstandes, durch die Sinne erkannt zu werden; 2) die Eigenschaft einer lebendigen u. deutlichen Darstellung.