[573]Antistăsis (gr.), Gegenbeschuldigung, u. zwar wenn eine Übelthat mit Gründen entschuldigt wird, die in äußeren Umständen liegen; sind die Gründe von der Person des Beklagten hergenommen, so heißt es Antenklem a.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 573.