Antreten

[582] Antreten, 1) sich an den gehörigen Ort stellen, so zum Tanzen, zum Fechten, von Soldaten, beim Beginnen des Marsches od. des Exercirens; 2) von Vögeln auf Vogelheerden, sich auf den Antritt setzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 582.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika