[625]Apponiren (v. lat.), beisetzen, hinzufügen; davon Apponātur, es werde beigefügt od. beigelegt; Apponantur acta, es werden die Acten belgelegik auf Eingaben von den dieselben zum Referat Erhaltenden geschrieben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 625.