[664]Arbeitszoll. (Bauw.), bei Bearbeitung der Werkstücke das Maß, welches zum Arbeitslohn mehr gerechnet wird, als das Werkstück selbst groß werden soll; es beträgt gewöhnlich 1 Zoll.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 664.