[696] Arglist, Eigenschaft dessen, welcher einem Andern durch Anwendung von List Schaden u. Nachtheil zuzufügen beabsichtigt, indem er seine nachtheiligen Handlungen zu verdecken od. zu beschönigen, od. den Andern durch Vorspiegelungen od. Ränke zu nachtheiligen Handlungen zu verleiten sucht.