[928]Auffärben,1) etwas von Neuem färben; 2) (Abfärben), einem schwarz zu färbenden Zeuge vor dem Schwarzfärben zuvor eine bunte Farbe geben, damit die schwarze Farbe besser steht; 3) Farbe u. Form des Hutes erneuern.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 928.