[944] Aufwand ist das Ausgeben von Geld zu Bedürfnissen des Ausgebers, meist das Ausgeben großer Summen ohne Noth, daher so v.w. Luxus, s.d. Daher Aufwandgesetze, so v.w. Luxusgesetze.
Adelung-1793: Aufwand, der
DamenConvLex-1834: Aufwand
Meyers-1905: Ehelicher Aufwand · Aufwand, Aufwandgesetze