[47] Aushängebogen, einer der ersten gedruckten Bogen eines Werkes, der von dem Drucker bes. ausgehängt, d.h. auf eine Schnur bei Seite gehängt u. nicht mit in die Auflage gezählt wird; er ist bestimmt, noch während des Druckes dem Autor, Verleger etc. zum Nachsehen bes. übergeben zu werden.