Avertiren

[99] Avertiren (v. fr.), 1) benachrichtigen; 2) aufmerksam machen; daher Avertissement (spr. Awertißmang), 1) Nachricht, Ankündigung, s. Anzeige; daher 2) beim Militär eine vorläufige Anzeige dessen, was ausgeführt werden soll, entweder durch ein Wort (z.B. Achtung!) od. durch Signale gegeben (Avertissementcommando, Avertissementsignal); Avertissementsposten, Feldwache vor od. neben dem lagernden Trupp aufgestellt, um diesem das von Seiten des Feindes Bemerkte sogleich zu melden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 99.
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