[169] Badeschiff, 1) überbauter u. zum Baden eingerichteter Kahn od. Floß, das in Flüssen durch Ketten od. Anker befestigt, vom Ufer aus durch Brücken Zugang hat, u. in welche das nöthige Wasser durch Pumpen aus dem Fluß gebracht wird; zuerst in Paris 1740 auf der Seine angelegt. Zuweilen sind auch zwei zu Einem verbunden u. mit einem Zelt (Badezelt) überdeckt, in den Raum zwischen beide steigt der Badende hinein u. findet dort Grund zum Flußbad; 2) B. in Seebädern, s.u. Bad I. A) a) bb).