[264] Banāl (v. franz. Ban), 1) (Lehnsr.), das was einem Vasall von einem Lehnsherrn gegen eine Leistung überlassen ist; daher Banalität, Zwangsrecht; 2) zu freier Benutzung überlassen; 3) gewöhnlich, abgebraucht; daher Banale Phrase, ein an sich richtiger, aber wegen veränderter Verhältnisse bedeutungslos u. wirkungslos gewordener Ausspruch.