[414]Bauernbrod, 1) das kräftige, von den Landleuten gebackene Roggenbrod; 2) ein aus geschlagenen Eiern, Zucker, schwarz gedörrtem Mehl u. Gewürzen bestehendes, in beliebige Formen gefülltes Backwerk.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 414.