Baujahr

[418] Baujahr, 1) bei manchen geistlichen Stellen das Jahr, wo nach jeder Erledigung der Stelle dieselbe unbesetzt bleibt u. deren Einkünfte zur Reparatur der zur Stelle gehörigen Gebäude verwendet werden; 2) die Zeit, in welcher Häuser nach bedeutenden Reparaturen ohne Abgaben bleiben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 418.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: