[426]Baumen, 1) (Jagdw.), so v.w. Aufbäumen 2); 2) (Landw.), das auf einen Wagen geladene Stroh od. Heu mit einem darauf gebundenen Baum befestigen; 3) (Seew.), ein Fahrzeug mit Ruderstangen fortschieben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 426.