Belehrungsurtheil

[512] Belehrungsurtheil, ein Rechtsgutachten, welches Jemand in einem zweifelhaften Falle zu seiner eigenen Rechtsbelehrung sich erbittet, um darnach einen obwaltenden Rechtsstreit entweder einzustellen od. fortzuführen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 512.
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