[512]Belehrungsurtheil, ein Rechtsgutachten, welches Jemand in einem zweifelhaften Falle zu seiner eigenen Rechtsbelehrung sich erbittet, um darnach einen obwaltenden Rechtsstreit entweder einzustellen od. fortzuführen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 512.