Beschämen

[667] Beschämen, bemerklich machen, daß eine Eigenschaft od. Handlung mit dem Ehrgefühle im Widerstreite steht; während die Beschimpfung (s.d.) Ehrenrühriges hinzufügt. Daher Beschämende Strafe, s.u. Strafe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 667.
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