Bescheid

[667] Bescheid (lat. Decisum, Rechtsw.), die einen Rechtsstreit betreffende richterliche Verfügung, als allgemeiner Ausdruck für Decret, Interlocut, Sentenz, Urthel. Gemeine B-e nennt man zuweilen Bekanntmachungen eines Obergerichts über die bei demselben angenommenen Rechtsansichten, namentlich bezüglich des üblichen Geschäftsganges bei demselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 667.
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