[667] Bescheid (lat. Decisum, Rechtsw.), die einen Rechtsstreit betreffende richterliche Verfügung, als allgemeiner Ausdruck für Decret, Interlocut, Sentenz, Urthel. Gemeine B-e nennt man zuweilen Bekanntmachungen eines Obergerichts über die bei demselben angenommenen Rechtsansichten, namentlich bezüglich des üblichen Geschäftsganges bei demselben.