[689]Betriebsingenieur, zum Unterschiede von Sectionsingenieur, Civilingenieur u. dergl., ist der mit der technischen Leitung u. Aufsicht beauftragte Beamtete einer bereits dem Verkehre übergebenen Eisenbahn od. sonstigen größeren Maschinenstätte.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 689.