Bordirung

[91] Bordirung (Bordure), 1) Rand, Rahmen, Einfassung; bes. 2) ein verzierter gemalter od. erhaben gearbeiteter Streifen als Begrenzung von Feldern in inneren Räumen, daher 3) Einfassung einer Tapete, s.d.; 4) das Auftragen einer helleren od. dunkleren Farbe auf den Grund eines Gemäldes, um es dadurch mehr zu heben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 91.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: