[91] Bordirung (Bordure), 1) Rand, Rahmen, Einfassung; bes. 2) ein verzierter gemalter od. erhaben gearbeiteter Streifen als Begrenzung von Feldern in inneren Räumen, daher 3) Einfassung einer Tapete, s.d.; 4) das Auftragen einer helleren od. dunkleren Farbe auf den Grund eines Gemäldes, um es dadurch mehr zu heben.