[248]Brauordnung, 1) Regulativ, nach welchem in einem Lande od. in einer Ortschaft beim Bierbrauen verfahren wird. 2) (Braureihe), Reihenfolge, in welcher die Brauberechtigten eines Ortes brauen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 248.