Brustarterien

[380] Brustarterien, 1) die zu den, die Brust bildenden Theilen vorzugsweise gehenden Arterien. Äußere B. (Arteriae thoracicae), gewöhnlich 4, bisweilen 3, auch 6 Zweige der Achselarierten, die zu den äußeren Theilen der Brust gehen. Zwischenrippenarterien (Art. intercostales): die oberste od. erste entspringt aus der Schlüsselbeinarterie, selten aus der Schilddrüsenarterie, theilt sich, nachdem sie an die Muskeln, die Speiseröhre u. die Luftröhrenäste Zweige abgegeben hat, in 2–3 Zweige, die in den 1. 2., auch 3. Zwischenrippenraum verlaufen. Die folgenden, gewöhnlich 8, weil die ersten von ihnen gewöhnlich den 3. u. 4. Zwischenrippenraum versorgt, entspringen sämmtlich aus der Brustaorta, so daß jede über den Hals der unter ihr liegenden Rippe herab zu deren Zwischenraum gelangt. Jede theilt sich in einen hintern od. Rückenast, der an Rückenmuskeln u. den Rückenmarkskanal geht, u. in einen vordern, Brust- u. Zwischenrippenast, der sich wieder in 2 Aste theilt, von denen einer am untern Rande der obern, der andere am obern Rande der untern Rippe verläuft. Sie versorgen die Rippen, die nahe gelegenen Muskeln, auch zum Theil das Zwerchfell, die Lenden- u. Bauchmuskeln mit Blut; 2) so v.w. Brüstearterie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 380.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: