Carēnz
[691] Carēnz (v. lat.), 1) Mangel, Entbehrung; daher Carenzjahr, das Jahr, in welchem die Einkünfte eines Amtes zu Gunsten entweder der Wittwe des früheren Inhabers, od. des Fiscus verwendet werden u. der etwaige Nachfolger dasselbe nicht bezieht; 2) Fasten zur Strafe.