Carēnz

[691] Carēnz (v. lat.), 1) Mangel, Entbehrung; daher Carenzjahr, das Jahr, in welchem die Einkünfte eines Amtes zu Gunsten entweder der Wittwe des früheren Inhabers, od. des Fiscus verwendet werden u. der etwaige Nachfolger dasselbe nicht bezieht; 2) Fasten zur Strafe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 691.
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