[257] Collateral (v. lat.), 1) zur Seite, eine Seitenstellung habend; Collateralarterien u. Collateralvenen (Collaterales arteriae u. Collaterales venae), Seitenarterien u. Seitenvenen, die neben größeren Stämmen laufen; Collateralverwandte (Collaterales) u. Collaterallinie, Seitenverwandte, s. u. Verwandtschaft; Collateralerben (Collaterales) u. Collateralgelder, Erben von einer Seitenlinie des Erblassers u. deren Abgaben an den Fiscus; Collateralwerke, neben einander od. neben einem Hauptwerke liegende Festungswerke, die einander gegenseitig od. auch dem Hauptwerk Unterstützung gewähren können; 2) (Bot.), neben einander stehend, nebenständig.