[281] Colporteur (fr., spr. Kolportöhr), 1) Hausirer, Tabuletträger; 2) Person, welche Bücher u. andere Sachen zum Verkauf herumträgt u. für Buchhändler u. Antiquare Subscribenten sammelt; vgl. Buchhandel; 3) der für öffentliche Kassen die Steuerbeiträge bei den Einzelnen zusammenholt. Daher Colportage (spr. Kolportahsch), das Zusammenholen, u. Colportiren, sammeln, zusammenholen.