[283]Columbarĭum (lat.), 1) Taubenhaus; 2) Öffnungen in Wänden u. dgl. die den Taubenhöhlern gleichen; bes. in denen die Balken eines Gebäudes liegen; 3) Begräbnißstelle, mit Abtheilungen für Aschenkrüge; 4) jede einzelne Abtheilung desselben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 283.