[322]Compromittiren (v. lat.), 1) einen Schiedsrichter wählen; 2) einig werden; 3) Jemand c., ihn bloststellen, einer Verantwortung, Unannehmlichkeit, Verlegenheit aussetzen; so auch sich c.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 322.