Conjunctiv

[362] Conjunctiv, 1) auf eine Verbindung sich beziehend; daher Conjunctiver Satz, in welchem mehrere Dinge verbunden gedacht werden; 2) (Conjunctivus, Gramm.), eine Verbalform (Modus), mit welcher dem Subjecte ein Prädicat nicht wirklich, sondern als ein von dem Redenden blos vorgestelltes, gewolltes, gesolltes, eingeräumtes etc. beigelegt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 362.
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