Constitutionssteine

[401] Constitutionssteine, in Spanien Denksteine zum Andenken an die Errichtung der Constitution im J. 1812 errichtet; sie wurden mit Abschaffung der Constitution im J. 1814 bei Seite gebracht, jedoch nach der Erklärung des Königs 7. Mai 1820 wieder auf den öffentlichen Plätzen der Städte aufgestellt. Später gaben sie ein Erkennungszeichen der Gesinnung des Volkes gegen die Constitution, indem sie oft umgestürzt, noch öfter beschmutzt etc. wurden. Nach Proclamation der Verfassung von 1833 war weniger von ihnen die Rede.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 401.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: