Cordaline

[436] Cordaline (spr. Kordalin, Cordoline, Cordiline). die beiden Kanten- od. Leistenfaden eines seidenen Zeuges; man nimmt dazu einen starken, leinenen od. einen achtfachen seidenen Faden. Die C. bewirkt, daß die Leiste des Zeuges gehörig gleich werde, u. ist deshalb mit einem besonderen Gewichte am Garnbaum ausgespannt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 436.
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