Detentĭon

[875] Detentĭon (v. lat.), 1) die Innehabung einer körperlichen Sache; verbunden mit dem rechtlichen Willen, die Sache für sich zu behalten, erzeugt dieselbe den Besitz (s.d.); 2) Gefangenhaltung einer Person, bes. wenn dieselbe zunächst nur aus polizeilichen Gründen eintritt. Der Detentionsarrest im Detentionsgefängniß gilt daher auch als der gelindeste Grad des Arrestes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 875.
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