[151] Dignĭtär (Dignitarĭus, v. lat.), 1) der ein Ehrenamt bekleidet, Würdeträger; 2) Domherr, der nebst seiner Canonicatspfründe (Dignitarĭum) noch eine besondere Würde u. Auszeichnung hat, z.B. Propst, Dechant, Scholaster; 3) in der englischen Kirche ein Geistlicher mittler Klasse, als Dekan, Archidiakon u. dgl.