[193] Distribuiren (v. lat.), vertheilen; Distribuent, Aus-, Vertheiler; Distribution, 1) Aus-, Vertheilung; so Distributionsformel, die Formel, mit welcher das heilige Abendmahl ausgetheilt wird; Distributionsabschied (Distributionsbescheid), im Concurs (s.d.) das Erkenntniß, welches die Vertheilung der Masse des Überschuldeten an die Gläubiger bestimmt; 2) (Rhet.), Redefigur, wo man mehreren[193] angeführten Personen, jeder gewisse Verrichtungen od. Obliegenheiten zutheilt, z.B. des Senates Pflicht ist, den Staat mit Rath zu unterstützen; der Beamten Pflicht ist, den Willen des Staates mit Treue u. Pünktlichkeit zu erfüllen; des Volkes Pflicht ist, die geeignetsten Männer zu wählen etc.