Dolch [1]

[223] Dolch, zwei- od. dreischneidiges Stoßgewehr, 12–18 Zoll lang, mit spitziger, zwei od. dreischneidiger Klinge, dessen sich einige ältere Völker statt des Seitengewehrs bedienten u. welches die Ritter als Misericorde im Gürtel führten, um den niedergeworfenen Feind, der nicht um Gnade bat, zu tödten. Jetzt gehört der D. zur Bewaffnung der Seesoldaten. Der D. der italienischen Meuchelmörder (Stilet) ist nur 6 Zoll lang u. läßt sich leicht verbergen. Ähnlich ist der Krik der Magyaren. Die Sage, daß sie gläserne D-e trügen, die sie, sobald der Stoß eingedrungen wäre, abbrächen, ist wohl Erdichtung. Stöcke, in denen D-e verborgen sind (Dolchstöcke), gehören nebst den Stockdegen zu den verbotenen Waffen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 223.
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