Doppelkapelle

[258] Doppelkapelle, aus zwei Stockwerken bestehende Kapelle, wegen beschränkten Raumes in Schlössern u. Burgen vorkommend, um das Gesinde im unteren Raume an dem Gottesdienst theilnehmen zu lassen, welchen die Herrschaft im oberen, durch eine Öffnung damit verbundenen, feiert.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 258.
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