Drücker

[349] Drücker, 1) Werkzeug zum Drücken, z.B. am Thürschloß, s.d.; 2) an Gewehren, so v.w. Abzug; 3) (Schiffb.), die Knie od. krummen Hölzer zur Befestigung der Rüsten; auch das Knie unter dem Krahnbalken; 4) D. der Vorsteherdrüse (Anat.), s.u. Vorsteherdrüse.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 349.
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