Dreifelderwirthschaft

[305] Dreifelderwirthschaft, Feldwirthschaft, welche so eingerichtet ist, daß das Ackerland in drei Schläge getheilt wird, von denen der eine brach liegt, während der andere mit Winterhalmfrucht, der dritte mit Sommerhalmfrucht bestellt ist; s. Feldwirthschaft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 305.
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