[384]Dueña (span.), in Spanien1) Ehrendame, welche die Aufsicht in den Vorgemächern der Königin u. über die weibliche Dienerschaft hat; 2) Matrone, die einem jungen Frauenzimmer als Hüterin zugegeben ist.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 384.