[504]Ehelich, 1) die Ehe betreffend; so Eheliche Pflicht (Ehelicher Beischlaf, Eheliche Beiwohnung, Eheschuld), s.u. Ehe I. C); 2) in der Ehe geboren; so Eheliche Kinder, Kinder in rechtmäßiger Ehe erzeugt u. geboren.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 504.