[538] Eigenthümlich, 1) was Einem rechtlich zugehört; 2) was sich durch sein Wesen, seinen Zweck etc. von einem Anderen unterscheidet; 3) was nicht von einem Anderen entlehnt od. empfangen, sondern das Erzeugniß der eigenen Geisteskräfte ist; 4) so v.w. Originell; daher Eigenthümlichkeit.