Eigenthümlich

[538] Eigenthümlich, 1) was Einem rechtlich zugehört; 2) was sich durch sein Wesen, seinen Zweck etc. von einem Anderen unterscheidet; 3) was nicht von einem Anderen entlehnt od. empfangen, sondern das Erzeugniß der eigenen Geisteskräfte ist; 4) so v.w. Originell; daher Eigenthümlichkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 538.
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