Eingepfarrte

[545] Eingepfarrte, die Personen von kirchenlosen Ortschaften, welche in einer benachbarten Kirchortschaft den Gottesdienst besuchen u. die Sacramente empfangen, dagegen aber zum Unterhalt der Kirche u. der Geistlichkeit beitragen müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 545.
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